Um die Lobau der Nachwelt zu erhalten, soll nach dem Willen aller zuständigen Verantwortungsträger in Zukunft folgendes geschehen:
- ein Ausgleich für die Grundwasserabsenkung durch Dotation aus der Neuen Donau.
- die Förderung eines autypischen Waldbildes, aber keine landwirtschaftliche Nutzung.
- Strom- und Nebengewässer sollen besser miteinander verbunden werden. Dadurch würden Wasserversorgung und Hochwasserabfuhr verbessert.
- die Eintiefung der Donausohle soll durch Zugabe von Grobschotter gestoppt werden. Dadurch würden auch die Wasserspiegel gehoben und stabilisiert.
In der Unteren Lobau sollen die von Schönau rückstauenden Hochwässer größere Wirksamkeit entfalten: „Studien, von der MA 45 beauftragt, zeigen, in welchem Umfang diese Überflutungen möglich sind, ohne etwa die Trinkwassergewinnung in der Lobau zu beeinträchtigen.“
Es scheint demnach endlich etwas zu geschehen. Der Wille ist da, die Pläne sind klar und durchdacht.
Jedoch: Die Zeilen sind vor 33 Jahren geschrieben worden – veröffentlicht in der Nationalpark-Zeitung, Heft 5a, 1993 der “Nationalparkplanung Donau-Auen” unter dem Titel „Wasserwald Lobau“.

Die wohlüberlegten und vorausblickenden Forderungen von damals müssen heute bedauerlicherweise in die Kategorie “fromme Wünsche” eingeordnet werden, denn:
- Die Dotation aus der Neuen Donau wurde nur für die Obere Lobau verwirklicht. Sämtliche Pläne für die Untere Lobau wurden 2015 gestoppt.
- Die landwirtschaftliche Nutzung durch die Gemeinde Wien existiert nach wie vor und soll angeblich bis in alle Ewigkeit fortgesetzt werden.
- Strom und Nebengewässer wurden im Bereich der Lobau nicht besser miteinander verbunden, sondern – im Gegenteil – besser voneinander getrennt.
- Die Eintiefung der Donausohle wurde – obwohl es technisch möglich gewesen wäre – nicht gestoppt.
- Mehr Hochwassereinfluss in der Unteren Lobau oder sogar jede Art der Einspeisung von „sauberem“ Wasser gilt seit rund zehn Jahren als gefährliche Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung.
Wissenschaftler predigen und deklarieren seit Jahrzehnten, welche lebensnotwendigen Aufgaben die Stadt für den Nationalpark unbedingt zu erfüllen hätte. Die Grundlagen dafür sind im Wiener Nationalparkgesetz verankert. Und dennoch ist die Lobau in die momentane Krisensituation gestürzt: Fischsterben, Verlandung, Verlust der autypischen Tiere und Pflanzen. Man ist zweifellos sehenden Auges an die Wand gefahren.
Handelt es sich um bloße Unfähigkeit, oder gar um Verweigerung, weil man das Geld für “wichtigere” Dinge braucht? Oder um Ignoranz, weil Naturschutz politisch aus der Mode gekommen ist?
Oder gilt nach wie vor, was der Journalist und Schriftsteller Alfred Polgar vor mehr als 70 Jahren als Armutszeugnis treffend zusammengefasst hat: “Ich muss über die Stadt ein vernichtendes Urteil abgeben: Wien bleibt Wien.”
Titelbild: Ulrike Goldschmied, aus Nationalpark-Zeitung 5a/1993 (Schönauerwasser)


Danke für die kurze Zusammenfassung. Je mehr man sich mit der Vorgeschichte des Nationalparks Donau-Auen befasst, desto rätselhafter erscheint die jahrzehntelange Untätitgkeit. Es geht ja nicht nur um die Stadt Wien, sondern auch um das Land Niederösterreich und insbesondere die Bundesbehörden. Letztere tragen qua Wasserrecht und Wasserstraßengesetz .die Hauptverantwortung für die Schäden durch die Sohleintiefung der Donau.
Und die Oberste Wasserrechtsbehörde (Landwirtschaftsministerium) könnte eventuell sogar das Problem mit der Trinkwasserversorgung beseitigen: Indem sie amtswegig die wasserrechtlichen Bescheide für das Grundwasserwerk Lobau aus den 1960er und 1970er Jahren abändert und eine Aufbereitungsanlage vorschreibt, damit endlich die EU-Naturschutzrichtlinien eingehalten werden, um die sich hierzulande die Politik nicht zu scheren scheint.
33 Jahre – und kein bisschen weiser… äh, weiter!