Anmerkungen zum Radfahrverbot

Radfahren im Nationalpark ist ein emotionales Thema, bei dem man sich an die Fakten halten sollte:

Im von Wien verwalteten Teil des Nationalparks Donau-Auen gibt es trotz gegenteiliger Behauptungen KEIN neues Radfahrverbot.

Radfahren war in der im Besitz der Stadt Wien befindlichen Unteren Lobau IMMER verboten.

Laut Forstgesetz 1975 hat zwar jede Person das Recht, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten, allerdings ist eine Benutzung, die darüber hinausgeht, ausdrücklich verboten – es sei denn, der Waldeigentümer stimmt zu. Ohne Zustimmung verboten sind unter anderem das Zelten, das Reiten und das Radfahren.

Auf Forststraßen gilt die Straßenverkehrsordnung. Ein allgemeines Fahrverbot gilt wie überall sonst im Straßenverkehr auch für Radfahrer. An den Haupteingangsrouten zur Lobau war dies durch Fahrverbotstafeln seit jeher – also auch vor Gründung des Nationalparks – deutlich gekennzeichnet.

Um Irrtümern vorzubeugen:

  • Auch wenn keine Fahrverbotstafel vorhanden ist, darf eine Forststraße ohne ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers bzw. des Wegehalters nicht befahren werden.
  • Durch dauerhaftes, unrechtmäßiges Ignorieren des Fahrverbotes kann das Recht des Befahrens nicht „in gutem Glauben“ ersessen werden.


Die im Nationalpark Donau-Auen ausgewiesenen Radwege wurden seit dem Inkrafttreten der ersten Managementplans 1999 NICHT verändert.

Der Nationalpark wurde 1996 gegründet. 1999 trat der erste Managementplan in Kraft, in dem gebietsweit ein Netz von erlaubten Radwegen ausgewiesen wurde.

Die Festlegung dieser Radwege geschah keineswegs über die Köpfe der Bevölkerung hinweg, sondern im Konsens mit allen Nationalpark-Gemeinden.

Jede Gemeinde erhielt einen oder mehrere Stichzufahrten zum Donauradweg EURO VELO 6. Auch Groß-Enzersdorf hat so eine Zufahrt: vom Gasthaus Staudigl entlang des 2er-Beckens des Donau-Oder-Kanals. Daran hat sich in den vergangenen 25 Jahren nichts geändert. Abgesehen von der Oberen Lobau gab und gibt es darüber hinaus keine freigegebenen Radwege.

Zu Thema Freizeitnutzung und Radfahren wurden übrigens 1998/1999 in den Anrainergemeinden Folder mit Wegekarten verteilt:

  • „Natur-Erfahrung. Die Wegekarte“ (1998) „Die Hauptroute durch den Nationalpark ist der Donauradweg. Vom Donauradweg aus führen Verbindungswege in die angrenzenden Ortschaften Schönau, Orth an der Donau, Eckartsau und Stopfenreuth. Ein dichtes Netz von markierten Radwegen steht den Besuchern auch im Bereich der Oberen Lobau zur Verfügung.“
  • „Eine Vision wird Wirklichkeit“ (1999) „Ein wichtiges Anliegen für alle Beteiligten ist es, die Anrainer in die Entwicklung des Nationalparks einzuladen. Der Managementplan, der mit Anfang 1999 in Kraft getreten ist und Ziele und Maßnahmen für die nächsten zehn Jahre festlegt, wurde daher in enger Zusammenarbeit mit den Nationalpark-Beiräten erarbeitet. Dieser Managementplan enthält jene Bestimmungen, auf deren Basis Freizeitnutzungen im Nationalpark künftig geregelt werden. Und obwohl es naturgemäß Einschränkungen gibt und geben muss, konnte ein guter und tragfähiger Kompromiss für die meisten Betroffenen erarbeitet werden.“
  • „Groß-Enzersdorf, Mühlleiten, Schönau. Freizeitnutzung und Naherholung im Nationalpark Donau-Auen“ (1999) „Radfahren ist im Nationalpark nur auf markierten Radwegen, Eislaufen im bisher ortsüblichen Umfang im Bereich der Schönauer Traverse erlaubt.“


Die Forststraßen im Wiener Teil des Nationalparks dürfen mit Kraftfahrzeugen nur von wenigen Mitarbeitern oder Beauftragten der Stadt befahren werden.

Selbst Wissenschaftler, die im Auftrag der Stadt arbeiten, erhalten nur zu seltenen, speziellen Anlässen einzelne, zeitlich stark begrenzte Kfz-Einfahrtsgenehmigungen. Der Wiener Anteil des Nationalparks wird zu 99% möglichst eingeschränkt von den Kraftfahrzeugen der Forstverwaltung, der Wasserwerke und der Magistratsabteilung „Wiener Gewässer“ befahren.

Das Radfahrverbot besteht NICHT, um privilegierten Jägern Ruhe zu garantieren.

Im Nationalpark gibt es keine privaten Jagdausübungsberechtigten. Die ökologisch oder veterinärmedizinisch (Schweinepest) erforderliche Jagd auf Schalenwild wird ausschließlich vom Personal der Forstverwaltung durchgeführt.

Vorwurf an die Stadt: Durch Aussperren von Radfahrern wird die Aufgabe des Nationalparks, Bewusstseinsbildung für die Natur zu schaffen, nicht erreicht.

Nationalparks haben die Aufgabe, die Natur vor den Menschen zu schützen. Im Paragraph 1 des Wiener Nationalparkgesetzes steht das Ziel, ein unmittelbares Naturerlebnis als Bildungs- und Erholungswert für den Besucher zu ermöglichen erst an fünfter Stelle.

Davor gereiht sind die Ziele, die internationale Anerkennung als Nationalpark zu erhalten, die natürliche Vielfalt zu erhalten und zu fördern, einzigartige Lebensräume zu erhalten und den Wasserhaushalt zu schützen und zu verbessern.

Vorwurf an die Stadt: Die Radfahrer konnten ja nicht erkennen, dass Radfahren verboten sei.

Ein Fahrverbotsschild kann als solches erkannt werden. Auf Forststraßen gilt auch Fahrverbot, wenn keine Fahrverbotsschilder angebracht wurden. Das Befahren eines Waldes ist grundsätzlich verboten.

An den Eingängen zum Nationalpark stehen Schilder, auf denen das Wegenetz und die erlaubten Radstrecken eingezeichnet sind.

Die Nationalparkverwaltung schickt alljährlich Mitteilungen und Pressetexte zu diesem Thema aus. Darüber hinaus gibt es an allen Nationalpark-Kontaktstellen kostenlose Wander- und Radwegekarten, in denen seit 25 Jahren unverändert die für das Befahren mit Rädern erlaubten Strecken ausgewiesen werden.

Zusammengefasst:

  • Die Untere Lobau war bis Ende 1973 zum überwiegenden Teil im Besitz der Österreichischen Bundesforste. Das Radfahren auf den Forstwegen der Bundesforste war nicht erlaubt.
  • Ab 1974 steht die Untere Lobau (bis über die NÖ Landesgrenze hinweg) zum überwiegenden Teil im Eigentum der Stadt Wien. Das Radfahren auf den Forstwegen der Stadt Wien war nicht erlaubt.
  • 1996 brachte die Stadt Wien den in ihrem Besitz befindlichen Teil der Unteren Lobau in den Nationalpark ein. Das Radfahren auf den Forstwegen des Nationalparks war nicht erlaubt.
  • 1999 trat der erste Nationalpark-Managementplan in Kraft. Seitdem ist das Radfahren auf ausgewiesenen Radwegen erlaubt – in der Zeit zwischen 1 Stunde vor Sonnenaufgang und 1 Stunde nach Sonnenuntergang. In der Unteren Lobau gilt das neben dem ohnehin seit jeher erlaubten Donauradweg für die Route entlang des Beckens Nummer 2 des Donau-Oder-Kanals.

Radfahrverbot-Untere-Lobau-Gross-Enzersdorf-31-Dez-1988

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Kommentare

  • <cite class="fn">Helmut Sattmann</cite>

    Diese sicherlich korrekt dargestellte Rechtslage ist allerdings kein Hindernisgrund für die Wiener Forstverwaltung, einen oder zwei Wege freizugeben, die die Verbindung zwischen Mühlleiten und Großenzersdorf sowie Donaufahrradweg herstellen.

    • <cite class="fn">Manfred Christ</cite>

      Ist ein bisserl viel verlangt, von der Wiener Forstverwaltung (=Stadt Wien) zu fordern, den Nationalpark-Managementplan 2019-2028 einseitig aufzukündigen und gegen die Interessen des Nationalparks Forstwege in der Unteren Lobau erstmals in der Geschichte für Radfahrer zu öffnen.

  • <cite class="fn">Wolfgang Holota</cite>

    Meines Erachtens wäre es sinnvoller den Donau Radweg überhaupt landseitig des Schönauer Rückstaudamm zu verlegen, gerne auch am Fuß des dortigen Dammes.

    Dies würde nicht nur die Ortschaften besser und radfahrfreundlich verbinden, sondern auch die Chance bieten das komplette Wegenetz der unteren Lobau neu zu überdenken und so die Einrichtung von Wildruhezonen und mehr Freiheiten für Wasserbauliche Maßnahmen schaffen (die mehr als längst Überfällig sind, Hallo Rathaus?!)
    Auch wäre so der Donauradweg in Schönau bei höheren Wasserstand nicht mehr unterbrochen.

    Klug gemacht könnte hier eine Win-Win Situation für Natur und Mensch geschaffen werden.

  • <cite class="fn">Robert Poth</cite>

    1. Zum Win-Win: Nicht wirklich. Der Weg neben dem Rückstaudamm wird derzeit von landwirtschaftlichen Betrieben genutzt. Das würde Flächen kosten und eine weitere unnötige Versiegelung bedeuten (Asphaltierung). Viel besser wäre es, den Rückstaudamm selbst zu nutzen.
    2. Zwischen Uferhaus (Staudigl) und Mühlleiten gibt es einen Weg, der nur ca. 300 m durch den Nationalpark führt, und der Abschnitt ist ein Feld/eine Wiese. Da braucht es m. E. nicht unbedingt ein Radfahrverbot.

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