Fischfauna: Vorgaben und Pflichten einfach missachtet

Angesichts der öffentlichen Debatte über die toten Fische im schwer verlandeten, niederösterreichischen Schönauerwasser sowie über den verheerenden Zustand der stromaufwärts liegenden Wiener Lobaugewässer und ihrer Fischbestände, liegt es nahe, einen Blick in die diesbezüglichen Gesetze zu werfen, beispielsweise in den

Aktuellen fischereilichen Managementplan für den Wiener Teil des Nationalparks Donau-Auen – eine Verordnung des Magistrates der Stadt Wien.

Er enthält ein bedeutendes Kapitel namens „Monitoring“ = die permanente Überwachung der Fischfauna, um negative Entwicklungen rechtzeitig abzuwenden („Management“) und die Vielfalt der Arten zu erhalten.

In § 17. (1) der Verordnung steht:

„Zur Erfassung der Entwicklung der Gewässer und der Fischbestände sind von der Nationalpark Donau-Auen GmbH … durchzuführen:

  1. standardisierte Erhebungen der in den Fischereirevieren vorkommenden Fischarten, deren Artenzusammensetzung, Größenklassen und Alterszusammensetzung, mit besonderem Schwerpunkt auf der Bestandsentwicklung der Raubfischpopulationen.“
Schönauerwasser, Februar 2026

Übersetzt heißt das: Es sind regelmäßige wissenschaftliche Befischungen (schonend, ohne die Fische zu verletzen) durchzuführen. Außerdem steht geschrieben: „Die Ergebnisse der Untersuchungen und Erhebungen sind der Nationalpark Donau-Auen GmbH jährlich am 31. Oktober vorzulegen.“

Nichts davon geschieht.

In der Unteren Lobau wurde zuletzt 2012 eine Fischbestandserhebung durchgeführt. Da die Verlandung rasant fortschreitet (bis zu 3,5 % der Feuchtgebiete und Gewässerflächen pro Jahr), sind die Ergebnisse dieser Studie mittlerweile inaktuell.

Was läuft da?

Eine wahrscheinliche Erklärung: Weder Wien noch die Nationalpark GmbH wollen oder können dafür Geld ausgeben. Die von der Wiener Magistratsabteilung 45 „Wiener Gewässer“ 2012 realisierte Befischung wurde weitgehend vom Bund und von der Europäischen Union finanziert.

Wien hat bereits im vorangegangenen fischereilichen Managementplan (2014-2018) gewieft festhalten lassen, dass die „standardisierten Erhebungen” der Fischfauna von der „Nationalpark Donau-Auen GmbH“ durchzuführen sind.

Das ist bemerkenswert, denn mit Managementmaßnahmen in der Lobau ist eigentlich generell die „Nationalpark-Forstverwaltung Lobau der Stadt Wien“ betraut – als Teileinheit der Nationalparkverwaltung in Orth an der Donau. Die Trennung zwischen Wien und der Zentrale in Orth drückt sich unter anderem dadurch aus, dass die Fischerei in einer gesonderten Verordnung, einem eigenen fischereilichen Managementplan, geregelt wird.

Im Wiener Gesetz steht also, dass sich gefälligst die Nationalparkverwaltung in Orth um das Monitoring der Wiener Fische zu kümmern hat. 2012 war es noch die altbewährte MA 45 „Wiener Gewässer“, die sich der Fischfauna der Lobau gewidmet hat.

Wien hat sich finanziell aus der Affäre gezogen: Die wissenschaftliche Nachschau, welche Fische denn in der Lobau noch zu finden sind, ob die Bestände abnehmen, die Vielfalt gefährdet ist und was man tun sollte, um schlechte Entwicklungen zu stoppen, obliegt per Wiener Verordnung der Verwaltung in Orth. Und die soll das tunlichst auch bezahlen. Das Dumme daran: Die Nationalpark Donau-Auen GmbH schwimmt auch nicht gerade im Geld.

Unbegreifliche Situation

Moderlieschen

Wien putzt sich ab; der bemühten Nationalpark GmbH, die sonst auf Wiener Territorium wenig zu melden hat, fehlen die Mittel und mutmaßlich auch der dringende Ehrgeiz, sich fischökologisch der Lobau zu widmen.

Gerade angesichts der 30. Jubiläums der Gründung des Nationalparks ist die Situation in dessen Wiener Teil unbegreiflich:

  • In der Oberen Lobau hat noch nie (!) eine „standardisierte Erhebung“ der Fischfauna stattgefunden. Ausnahme: eine Befischung der karpfenteichähnlichen Dechantlacke 2008.
  • Trotz gesetzlich geforderten Monitorings findet dieses nicht statt. Nur nebenbei: In § 19 des fischereilichen Managementplanes heißt es: “Ein Zuwiderhandeln gegen diese Verordnung ist gemäß § 19 Wiener Nationalparkgesetz strafbar.”
  • In der Unteren Lobau, im Eberschüttwasser, wurden im Jahr 2017 von Anglern des Vereins „Lobaufischer“ kleine Karpfenfische namens Moderlieschen nachgewiesen, die offiziell in der Lobau gar nicht vorkommen. Der Witz des Tages: Moderlieschen zählen laut Wiener Naturschutzverordnung zu den „streng geschützten Arten mit Lebensraumschutz im gesamten Stadtgebiet“.

Dazu passend ein Zitat von Nobelpreisträger Konrad Lorenz: „Man schützt nur, was man liebt – man liebt nur, was man kennt“.

Wien kennt die Moderlieschen nicht, kann sie deswegen auch nicht lieben, gibt aber vor, sie streng zu schützen. Solchene Sachen lassen sich nicht erfinden.

Der ungeliebte Fisch des Jahres

Ebenso kurios ist der Umgang mit dem sichtlich gleichermaßen ungeliebten „Fisch des Jahres 2026“, dem am Grund der Gewässer lebenden Schlammpeitzger (auch „Schlammbeisser”, der „furzende Wetterfisch“).

In den Roten Listen der gefährdeten Tierarten Österreichs wird der Schlammpeitzger als „stark gefährdet“ geführt. In der Wiener Naturschutzverordnung ist er eine von nur zwei Fischarten, die als „prioritär bedeutend“ eingestuft werden und für die gemäß § 15 Wiener Naturschutzgesetz ein Arten- und Biotop-Schutzprogramm erstellt werden muss.

Schlammpeitzger stehen in Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Union als Tierart „von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.”

In der Praxis muss sich Österreich – und hier de jure die Stadt Wien – in der Lobau intensiv darum kümmern, dass die ökologischen Bedürfnisse der Schlammpeitzger erfüllt werden und ihre Bestände erhalten bleiben.

Das scheint jedoch niemand zu scheren: Es gab und gibt im Wiener Teil des Nationalparks Donau-Auen bis heute kein Schlammpeitzger-Monitoring. Es gab und gibt für diese Fische auch kein Biotop-Schutzprogramm.

Der Witz des Jahres

Obwohl nach wie vor Schlammpeitzger in der Lobau leben, gelten sie in Wien offiziell als „ausgestorben“ bzw. “verschollen”. Warum? Weil bei der Erfassung der FFH-Fischarten in Wien im Jahr 2019 kurzerhand beschlossen worden ist, die Lobau nicht als Teil von Wien zu betrachten.

Die Ausrede, dass für den Schlammpeitzger ja im Grunde ebenfalls die Nationalpark Donau-Auen GmbH zuständig wäre, zieht hier nicht. Die Einhaltung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie obliegt nämlich dem Land – und die Einhaltung des eigenen Naturschutzgesetzes sowieso.

Moderlieschen

Zur Einordnung: Die letzte spezialisierte Suche nach Schlammpeitzgern in der Unteren Lobau fand 1985-86 statt, in der Oberen Lobau 1988-89. Seitdem gibt es nur noch Zufallsfunde.

Wien kennt und liebt somit, ebenso wie die Moderlieschen, auch seine Schlammpeitzger nicht, führt sie offiziell als „verschollen“, ignoriert ihre Verbreitung in der Lobau und erspart es sich auf diese Weise, etwas für ihren Schutz zu unternehmen.

Jetzt kann man natürlich argumentieren, wir hätten Wichtigeres zu tun, als uns um irgendwelche Fische zu kümmern, die ohnehin keiner beachtet. Aber warum, zum Kuckuck, hat man sich dann einen Nationalpark angeschafft, die Wiener Naturschutzverordnung so und nicht anders verfasst und sich der Europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Berner Konvention verpflichtet?

„Naturschutz ist lebensnotwendig für uns alle!“ lautet übrigens der erste Satz von Umweltstadtrat Jürgen Czernohorszky im Vorwort zum jüngsten Wiener Naturschutzbericht.

Es ist höchste Zeit, dass sich Herr Mag. Czernohorszky eingehender der Lobau widmet und umgehend dafür sorgt, dass die Stadt ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt.

Ein letztes Schmankerl

Fischereilicher Managementplan 2021-2028: Eine darin enthaltene, vermutlich schon vor dreißig Jahren erfundene Direktive an die Fischer “Beim Fischen aus dem Boot ist ein Mindestabstand von 10 m zu Schilfflächen einzuhalten.“ wirkt angesichts der massiven Verlandung heutzutage wie ein Hohn.

Der geforderte Mindestabstand und die durch dichtes Schilf ersetzten Wasserflächen haben z.B. im Eberschüttwasser dazu geführt, dass vierzig (!) Prozent des ausgewiesenen Revieres gar nicht mehr befischt werden können. Für den nördlichen Teil des Kühwörtherwassers gilt ähnliches.

Wer jetzt meint, dass sei eben Pech für die Fischer, dem sei gesagt, es handelt sich dabei nicht bloß um ein Ärgernis für ein paar Freizeitangler, sondern um die traurige Endphase eines offenen Gewässers. Was in den kommenden Jahren folgen wird, ist ein Sumpf; zuletzt wartet eine feuchte Wiese. Die Fischer sind die einzigen, die dies hautnah erleben, erleiden, weitererzählen und traurig beklagen.

Als Zusammenfassung: Die Stadt Wien bzw. der Nationalpark müssten de jure – laut selbst verordneter Vorgaben und Pflichten – den Niedergang der Fischfauna, ihrer Vielfalt und ihrer Lebensräume verhindern.

Möglich wäre dies mit einer Vielzahl längst durchdiskutierter Maßnahmen: von einer Wassereinspeisung aus der Neuen Donau in die Untere Lobau, über technische Entlandung und Entschlammung der Gewässer, bis zur friedlichen Wiedervereinigung der Lobau mit ihrer Mutter, der Donau.

 

Titelfoto: Michael Schlamberger (DOK II, Winter 1990-91)
Fotos im Text: Kurt Kracher (Schönauerwasser 2026), Manfred Christ (Moderlieschen, Eberschüttwasser 2017/2018), Gerhard Käfel (Schlammpeitzger)

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