Wien und die Lobau: Rechtsverstöße und Zwickmühlen

Wien und die Lobau: Rechtsverstöße und Zwickmühlen

Mit dem Unterlassen wirksamer Maßnahmen gegen die Verlandung insbesondere der Unteren Lobau scheint die Stadt Wien gegen EU-Umweltrecht, die Wiener Naturschutzverordnung und die Europaschutzgebietsverordnung zu verstoßen. Sogar der Betrieb des Grundwasserwerks Lobau könnte als Verstoß gewertet werden. Hinweis: Eine überarbeitete, inhaltlich sowohl erweiterte als auch bereinigte Version dieses Artikels befindet sich hier: Wien/Untere Lobau: Klarer Verstoß gegen Naturschutzrecht. Kann es in Einklang mit dem EU-Umweltrecht stehen, wenn Wien tatenlos dem Austrocknen und der Verlandung der…

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